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Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 EUR

Lineal
1. Januar 2025 um 11:00:00
Das Ziel unserer Bundesregierung ist es, dass Arbeit gerecht bezahlt wird. Durch diese Änderung steigt ab dem 1. Oktober 2022 der neue Mindestlohn von 10,45 EUR auf 12,00 EUR.
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Arbeit gerecht bezahlt wird: Ab 1. Januar steigt der Mindestlohn daher von 12,41 EUR auf 12,82 EUR. In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.
Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-Stunden-Woche 2.149 Euro brutto. Jetzt werden es 2.220 Euro sein. Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Mini-Jobs. Mehr dazu – siehe Tipp 2
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